Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH 0 84 31 - 85 69
Foto einer Baustellenbetankung Holzpellets
Holzpellets
Briketts
Holzbriketts
Heizöle
Heizöl
Diesel
Diesel
Schmierstoffe
Schmierstoffe

Allgemeine Lieferbedingungen

Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH, D-86633 Neuburg an der Donau, Fleischnershausen 4

Allgemeine Lieferbedingungen

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.
  2. Lieferung, Qualität, Preise usw.
    1. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager/-werk des Verkäufers durch Verwiegen oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird.
    2. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.
    3. Der Käufer hat für sofortige Aufnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet dem Verkäufer für alle aus einer verzögerten Abnahme, insbesondere aus einer verzögerten Entleerung von Tankwagen entstehenden Kosten und Schäden.
    4. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- und Ausland, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind und ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrage zurücktreten oder diese fristlos kündigen. Dies gilt z. B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung der Versorgung der Raffinerien mit Rohölen und/oder Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.
    5. Alle Produkte entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Für Prüffehler und Toleranzen gilt DIN 51848.
    6. Soll eine Ware auf Erlaubnisschein abgabebegünstigt geliefert werden, so hat der Käufer dem Verkäufer einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, dass dieser am Tage der Auslieferung dem Lieferlager des Verkäufers vorliegt. Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des Erlaubnisscheines verpflichtet. Der Käufer hat den Verkäufer vor alles aus der etwaigen Ungültigkeit des Erlaubnisscheins sich ergebenen Nachteilen freizustellen.
    7. Bei sogenannten Sammelbestellungen können für Kleinmengen unter 2000 ltr. Aufschläge erhoben werden.
    8. Sämtliche Preise sind Nettopreise unter Ausschluss der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Gewährleistung
    1. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit die Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.
  4. Haftung
    1. Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung der Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung. Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluss von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor.
    2. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Käufer verpflichtet sich, die neue Sache mit der gebotenen Sorgfalt für den Verkäufer zu verwahren.
    3. Werden die Vorbehaltsware oder die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts andres ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.
    2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    3. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
    4. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, es sei denn, dass ein dem Käufer zustehendes Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Spezielle Verkaufsbedingungen

Für die Lieferung von Holzpellets an Endverbraucher und Händler

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    1. Es liegen diesen „Speziellen Verkaufsbedingungen für die Auslieferung von Holzpellets“ die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH zugrunde (Teil A). Alle darin enthaltenen Regelungen gelten auch für diesen Teil B. Bei Widersprüchlichkeit ist im Zweifel die Regelung der allgemeinen Lieferbedingungen anzuwenden.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Angebote der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH erfolgen stets freibleibend. Die der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH.
      Bei Bestellungen durch Neukunden in Deutschland wird eine Bonitätsprüfung (Schufa-Auskunft) durchgeführt / eingeholt.
  3. Preise zu Lieferungen von Holzpellets im Silowagen
    1. Die Preise der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH sind bei Lieferung frei Haus, zuzüglich einer Einblaspauschale. Die Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH behält sich vor, Liefermengen die abweichend vom erteilten Auftrag unterschritten werden, zu den Preisen der entsprechenden Mengenstaffel zu berechnen. Bestellmengen unter 3 Tonnen, bei besonders langen Schlauchlängen und unter speziellen Abladestellen können mit einem Mindermengenzuschlag abgewickelt werden.
  4. Lieferungen von Holzpellets
    1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH zu erreichen ist. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH selbst fristgerecht beliefert wird. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag jemand anwesend ist, der berechtigt ist, die Ware anzunehmen. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind zu beachten. Die Heizung muss vom Eigentümer bzw. von ihm beauftragen Person min. 60. Minuten vor der Lieferung ausgeschalten werden. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen. Das Pelletlager, die Zuleitungen und die gesamte bauseitige Befülltechnik muss den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energie Pellet Verband) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Falls die bauseitige Lager- und Befülltechnik nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich Schreiner & Ziegler vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern.
  5. Gewährleistungsbestimmungen
    1. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit die Schreiner & Ziegler Brennstoffhandel GmbH zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen. Für Lieferungen mit einer Schlauchlänge von mehr als 30 Metern kann keine Gewährleistung für die Qualität der eingeblasenen Ware übernommen werden. Holzpellets werden technisch bedingt und unvermeidbar bei der Herstellung unter hohem Druck und Temperatur verpresst. Als Naturprodukt können Holzpellets durch den verwendeten Rohstoff und/oder durch den Produktionsprozess bedingte, unterschiedliche, produkttypische Eigenarten und Gerüche aufweisen, bzw. entwickeln. Für diese, für Holzpellets typischen Produkteigenschaften kann keine Gewährleistung übernommen werden.
    2. Schreiner & Ziegler übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht (Schreiner & Ziegler ENplus A1 Qualität). Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Brennstoffqualität auswirken.
    3. Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV übernimmt Schreiner & Ziegler keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Es wird keine Haftung für Schäden an verkleideten Bunkerwänden (insbesondere Rigipsplatten) übernommen.
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